Informationen zu Versicherungen

Versicherungen allgemein

Jeder Kleingärtner, dessen Garten mit einer Laube ausgestattet ist, muss diese laut der gültigen Satzung ausreichend gegen Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden versichern.

Es besteht die Möglichkeit einer Kollektivversicherung über den Verein/Verband.

Gleiches gilt auch für eine Unfallversicherung.

Selbstverständlich kann jeder Kleingärtner auch bei einer selbst gewählten Gesellschaft die Versicherung abschließen.    

Hier informieren wir über die einzelnen Versicherungen im Detail. 

FED (Feuer-Einbruch-Diebstahl)-Versicherung

Diese „Pflichtversicherung“ kann über den Verein/Verband als Kollektivversicherung bei der "Basler Securitas" abgeschlossen werden. Diese Versicherungsgesellschaft bietet speziell für Kleingärtner kostengünstige Versicherungen an.

Als Basis gilt: Laube mit 10.000,00 € und -inhalt mit 2.000,00 € bei einer Jahresprämie von 35,00 €.

Höherversicherungen sind jeweils zum Jahresanfang möglich; der hierfür erforderliche formlose Antrag ist bis Anfang Oktober des Vorjahres beim Vorstand zu stellen.

 

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist ein Angebot der Basler Securitas Versicherungen speziell für Kleingärtner.

Sie bezieht sich auf Unfälle, die den Mitgliedern und deren mitversicherten Familienangehörigen aus der kleingärtnerischen Tätigkeit oder aus einer Betätigung für den Verein entstehen.

Versicherungssummen:

10.000,00 € für den Todesfall

40.000,00 € für den Invaliditätsfall mit 225 % Progression

90.000,00 € für den Voll-Invaliditätsfall

15,00 € Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld

2,50 € Tagegeld bei vorübergehender über 25 % liegender Arbeitsunfähigkeit, auch bei nicht erwerbstätigen Personen (Rentner, Hausfrauen), sofern Arbeitsunfähigkeit aufgrund der unfallbedingten Verletzungen bestehen würde (vom 1.-90. Tag, ab dem 1. Tag der ärztlichen Behandlung). Für den Zeitraumder Zahlung von Krankenhaus-tagegeld entfällt die Zahlung des Tagegeldes.

Bis zu 1.000,00 € werden Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten, ersetzt.

Kinder erhalten kein Krankenhaustagegeld und Tagegeld.

Führt bei versicherten Kindern ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltage an gerechnet zum Tode, werden die nachweislich aufgewendeten Bestattungskosten-einschließlich Grabstein bis zur Höhe von 10.000,00 € ersetzt. Nichtersetzt werden Kosten, die für Trauerkleidung entstehen. Hatte das versicherteKind am Unfalltage das 14. Lebensjahr vollendet, wird anstelle von Bestattungskosteneine Kapital-entschädigung geleistet.

Beitrag:

Der Jahresbeitrag beträgt pro Mitglied 10,00 € (einschließlich Versicherungsteuer)