KGV Am Trinenkamp in Gelsenkirchen

Satzung

Sie möchten wissen, worauf Sie sich einlassen und interessieren sich für unsere Vereinssatzung?

Bitte haben Sie dafür Verständniss, dass wir die Satzung wegen des Umfangs hier nicht veröffentlichen können. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Gartenordnung 

 

Des Kleingärtnerverein „Am Trinenkamp“ e.V.

  

Diese, vom Vorstand, unter Beachtung des Bundeskleingartengesetzes und unserer Satzung, erstellte Gartenordnung soll allen Kleingärtnern, egal ab „alt eingesessen“ oder „Neu“, einen Überblick geben, wie das gemeinsame Miteinander ablaufen kann. Die Gartenordnung ersetzt weder Satzung noch sonstige Gesetze und Verordnungen.

  

1.  Lauben     

 

  • An- und Ausbauten an Lauben sind nicht gestattet
  • Umweltgefährdende Werkstoffe, z.B. bei der Dacheindeckung, sind grundsätzlich nicht zulässig. Jede Be- und Verarbeitung von asbesthaltigen Materialien ist absolut verboten.

  

2.  Gewächshäuser

 

  • Errichtung nur auf Antrag über den Vorstand
    • In der hinteren Gartenhälfte
    • Kein Anbau an die Laube
    • Grenzabstände:    min. 1,00 m zur nächsten Parzelle

                    min. 2,00 m zu Fremdgelände/Hauptwegen

  • Grundfläche max. 5,00 m2
  • Firsthöhe max. 2,20 m
  • Dachform > Satteldach
  • Keine Fundamente und Versiegelung des Bodens, keine Heizung

  

3. Frühbeete / Tomaten-und Gurkenrankhilfen

 

  • Errichtung nur auf Antrag an den Vorstand
    • Frühbeete: max. 4,00 m lang und 1,50 m breit; Höhe vorn max. 0,30 m, Höhe hinten max. 0,60 m
    • Tomaten- und Gurkenrankhilfen: In der Zeit von Juni bis zur Ernte können sog. Reifehilfen in Leichtbauweise aufgestellt werden, nach der Ernte sind diese umgehend zu entfernen. Maße: max. 2,00 m lang, 0,60 m breit und 1,50 m hoch

  

4. Gerätehäuser

 

  • Errichtung nur auf Antrag überden Vorstand
  • Keine festen Fundamente und Versiegelung des Bodens
  • Grundfläche max. 4,00 m2
  • Firsthöhe max. 2,20 m
  • Dachform > Satteldach 

 

5. Grillkamine und Grillplätze

 

  • Errichtung nur auf Antrag an den Vorstand
  • Feuerrechtliche Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten
  • Rücksichtnahme auf die Gartennachbarn
  • Maße: Grundfläche: 0,50 m2 , Höhe: 1,80 m 

 

6. Biotope (Teiche)

 

  • Errichtung nur auf Antrag an den Vorstand
  • In Folienbauweise, mit Tonabdichtung oder fertige Kunststoffbecken
  • Erlaubte max. Maße: Fläche 10,00 m2, Tiefe 0,80 m
  • Schwimmbecken jeglicher Art und Ausführung dürfen nicht aufgestellt werden
  • geduldet werden so genannte „Planschbecken“ bis max.1,50 m Durchmesser, die nicht dauerhaft aufgestellt werden.                                      

 

7. Pavillons (Partyzelte) / Trampoline / Antennenanlagen / Sichtschutzwände

 

  • Pavillons:
    • Sind zusätzliche überdachte Freisitze und als Dauereinrichtung nicht zulässig
  • Trampoline:
    • Geduldet, bis max.1,50 m Durchmesser, nicht dauerhaft aufgestellt.                                 
  • Antennenanlagen:
    • Die Anbringung, gleich welcher Art, ist grundsätzlich nicht gestattet
    • Wir verweisen hierzu auch auf die Bestimmungen der GEZ
  • Sichtschutzwände:
    • Sind unzulässig, der Sichtschutz zwischen den Parzellen ist mit Pflanzen / Sträuchern – ohne Heckenbildung – herzustellen, Pflanzabstände zur Gartengrenze sind zu beachten, ebenso die Wuchshöhe (max. 1,80 m)
    • Hecken an Zäunen sind hiervon nicht betroffen, sie dürfen die Zaunhöhe jedoch nicht überschreiten

 

8. Kompost

 

  • Jeder Garteninhaber ist verpflichtet, in seinem Garten einen Kompostplatz anzulegen. Die anfallenden organischen Gartenabfälle sind dort zu kompostieren.

  

9. Park- und Waldbäume

 

  • Die Anpflanzung von Park- und Waldbäumen in Kleingärten ist nicht zulässig, egal ob als Solitär- oder Gruppenpflanzung.
  • Informationen, welche Gehölze hierunter fallen ist der Fachliteratur zu entnehmen bzw. erteilt der Fachberater.

  

10. Kleingärtnerische Nutzung

 

  • Die „kleingärtnerische Nutzung“ ist lt. BkleingG (siehe Satzung) vorgeschrieben. Diese sieht insbesondere die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und die Erholungsnutzung vor.

 

 

Allgemeine Informationen

 

Die Fülle von „Einschränkungen/Vorschriften“ mag von vielen Kleingärtnern negativ bewertet werden. Sie sollen jedoch dazu beitragen, das Kleingärten erschwinglich bleiben – auch für Mitbürger mit geringem Einkommen – und dem „ungehemmten Wildwuchs“ bzw. dem streben nach „Übertrumpfen des Nachbarn“ Einhalt gebieten.

 

Kleingärtner

 

  • sind rücksichtsvoll gegenüber ihren Nachbarn, egal ob innerhalb oder außerhalb der Anlage. Die allgemeinen Ruhezeiten (Mo – Sa 13:00 – 15:00 Uhr, Sonn- und Feiertags ganztägig)sorgen für ein harmonisches Miteinander. Nicht alle haben dasselbe Lärmempfinden.
  • gehen mit den von der Gemeinschaft erstellten Baulichkeiten und Anlagenteilen pfleglich um.
  • respektieren den Natur- und Umweltschutz und fördern diese.
  • nehmen aktiv am Vereinsleben teil